Aktualisierter Ratgeber für Vereine
Das BMF stellt einen Ratgeber zum Thema „Vereine und Steuern“ zum Herunterladen bereit .
Insbesondere die Neuregelungen zu den Themen "Unmittelbarkeit" (Spendensammeln ohne Steuerpflicht) und „Profisportbetrieb“ sind für engagierte FunktionärInnen und Vereinsmitglieder von Interesse.
Hinsichtlich Registrierkassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht ist ebenso Vorsicht geboten: grundsätzlich muss jeder Betrieb ab einem Jahresumsatz von 15.000 € netto, sofern auch die Barumsätze (inkl. Bankomatkarten-, Kreditkartenzahlungen) 7.500 € netto überschreiten, die Bareinnahmen mit einer Registrierkasse elektronisch aufzeichnen.
Für abgabenrechtlich begünstige Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und die Kriterien für die abgabenrechtlichen Begünstigungen erfüllen, gibt es für unentbehrliche Hilfsbetriebe und bestimmte entbehrliche Hilfsbetriebe (kleine Vereinsfeste) Erleichterungen hinsichtlich Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Das BMF stellt in einer online abrufbaren Broschüre Informationen speziell zu diesem Thema bereit - Sie können das Dokument hier herunterladen (siehe oben).