Online Berechnungsprogramme des BMF

Das Bundesministerium für Finanzen stellt auf seinen Webseiten mehrere Online-Rechner zum Thema Steuern bereit.

Ändert sich etwas im Grundbuch, muss im Regelfall Grunderwerbsteuer an den Staat bezahlt werden - in solchen Fällen von Interesse ist der jüngst hinzugekommene „Grundstückswertrechner", welcher Ihnen Mindest- und Ersatzbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer darstellen kann. Zu Fragen des anzuwendenden Steuersatzes oder einer eventuellen Steuerbefreiung ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit der Kanzlei.

Für Unternehmer besonders interessant ist der Lohnnebenkostenrechner, welcher bis zur Arbeitsstunde hinuntergerechnet darstellt, wieviel für das Unternehmen verdient werden muss, um sich einen Dienstnehmer „leisten" zu können. Zur Ermittlung des für Ihre Branche geltenden Mindeststundenlohns bzw. -gehalts bitten wir um Kontaktaufnahme mit unserer Personalverrechnung.

Schließlich finden Sie u.a. Vorausberechnungsprogramme zur Grunderwerbssteuer und dazu einen speziellen Rechner zu land- und forstwirtschaftlichen Übergabeverträgen.

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RBP Steuerberatung KG
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